Fachbegriffe
Urheberrechtsgesetz
Gesetzliche Grundlage für den Schutz des geistigen Eigentums. Es regelt die Entstehung, den Schutz und die Verwertung geschützter Werke und Leistungen. Das geistige Eigentum gehört – ebenso wie das Sacheigentum – zum verfassungsrechtlich verankerten Grundrecht auf Eigentum.
Urheberpersönlichkeitsrechte
Die aus dem Urheberrecht abgeleiteten persönlichkeitsrechtlichen Befugnisse zum Schutz der ideellen Interessen der Rechteinhaber. Im Wesentlichen zählen zu den Urheberpersönlichkeitsrechten: Veröffentlichungsrecht, Schutz der Urheberschaft, Recht auf Urheberbezeichnung und auf Werkschutz.